Tarife |
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Strompreise gültig ab 1. Januar 2024 Strompreise gültig ab 1. Januar 2025
Mitteilung zu den Tarifänderungen 2025 Wie kommt der Strompreis zustande
Rückspeisevergütung gültig ab 1. Januar 2024 Rückspeisevergütung gültig ab 1. Januar 2025 Die Stromkennzeichnung gilt für alle Stromtarife der Elektra Oberegg. Stromkennzeichnung gültig für das Jahr 2023 Stromkennzeichnung gültig für das Jahr 2022
Schreiben der ElCom betreffend der Messkosten für PV-Anlagen Änderungen im Messwesen per 1. Juni 2019 Leistungspreis
Normallast (T1) und Schwachlast (T2) (T1) Mo - Fr 07.00 - 19.00 Uhr (T2) Mo - Fr 19.00 - 07.00 Uhr Wochenende Fr 19.00 - Mo 07.00 Uhr (T2)
Baustromtarif Ab 23.08.2022 werden rückwirkend per 1.1.2022 für Baustrom folgende Tarife verrechnet: Energiepreis nur Normallast – analog Preisblatt Netznutzungspreis nur Normallast – Fr. 0.25/kWh höher als Netznutzungspreis Preisblatt Zählermiete - analog Grundpreis / Preisblatt
Ablesung / Verrechnung Beim Produkt ELO 1 Haushalt und ELO 2 Gewerbe wird quartalsweise definitiv abgerechnet.
Mahngebühren Es kommt leider immer wieder vor, dass die Rechnungen nicht fristgerecht beglichen werden. Dieser Umstand verursacht einen zusätzlichen administrativen Aufwand. Der Vorstand der Elektra-Oberegg hat deshalb die folgenden Mahngebühren beschlossen: 20CHF für die 2. Mahnung, 30CHF für die 3. Mahnung.
Elektra Oberegg, 9413 Oberegg |